Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen sind Grundlage des zwischen der MVC Motors GmbH, im Weiteren „MVC“ und dem Kunden, im Weiteren „Kunden“ andererseits geschlossenen Verträge über die Reservierung und den Verleih von Fahrrädern.
1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen
1.1. Alle Leistungen von MVC gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Verleih von Fahrrädern erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Reservierungs- und Verleihbedingungen.
1.2. Reservierungsanfrage: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei IMVC eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Verleihgegenstand in einer bestimmten Zielregion zu einem im Voraus bestimmten Mietentgelt zu deponieren. MVC ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine Reservierung eines bestimmten Verleihgegenstandes zu bestimmten Bedingungen vorzunehmen.
1.3. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen Reservierungs- und Verleihbedingungen zwischen MVC und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten MVC über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen MVC und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.
2. Reservierungsbedingungen
2.1. MVC ist berechtigt, die Reservierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Verleihbedingungen
3.1. Der Abschluss des Mietvertrags über den Verleihgegenstand kommt zwischen dem MVC und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande durch Aushändigung des von der Reservierung umfassten Verleihgegenstands zu den in der Reservierung festgelegten Bedingungen an den Kunden Zug um Zug gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweise nachgewiesen und den Empfang des Verleihgegenstandes bestätigt hat.
3.2. Als Sicherheitsleistung für die Übergabe des Verleihgegenstandes können nach Wahl des Händlers unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweise im Original, eine Kreditkarte oder ein zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarter Bargeldbetrag sein.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums bis längstens 10:00 des Folgetages an MVC zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Händler, ist dieser berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag das tägliche Mietentgelt in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach 10:00 am Folgetag des Mietzeitraums gilt die Mietdauer um einen Tag überschritten.
3.4. MVC ist ungeachtet seiner weiteren Ansprüche gegen den Kunden berechtigt, die ihm gemäß 3.2. überlassene Sicherheitsleistung zur Tilgung seiner Mietzinsforderung zu verwerten, sofern es sich bei der überlassenen Sicherheitsleistung nicht um einen amtlichen Lichtbildausweise handelt.
3.5. Die zwischen MVC und dem Kunden vereinbarte Miete gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Fahrräder erforderlichen Anlagen.
3.6. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies MVC vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die allenfalls zur Individualisierung des Verleihgegenstandes erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers bekannt zu geben. (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Körpergröße, Gewicht, sportliche Fähigkeiten in Bezug auf den Verleihgegenstand). Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als den Kunden bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.
3.7. Der Verleihgegenstand wird von MVC an die vom Kunden bzw. dem Nutzer bekannt gegebenen Daten betreffend körperliche Eigenschaften und sportliche Fähigkeiten nach allgemeinen Erfahrungswerten angepasst.
3.8. Der Kunde ist verpflichtet, MVC über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche von MVC gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24h ab erster Aufforderung durch MVC zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers.
3.9. Für den Fall, dass der Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung durch MVC die Bezahlung eines Schadens berechtigt aus Gründen ablehnt, die der Kunde zu verantworten hat (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), so ist dieser verpflichtet den MVC entstandenen Schaden, jedenfalls aber den Zeitwert des Verleihgegenstandes, vollinhaltlich zu ersetzen.
3.10. Für den Fall, dass der Kunde die ihm auf Grundlage dieser Verleihbedingungen obliegenden Verpflichtungen zur Durchsetzung der Ansprüche von MVC erforderlichen Maßnahmen gem. 3.8. nicht setzt, hat er dem Händler den Zeitwert des Verleihgegenstandes zu ersetzen.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Der Mietzins für den MVC an den Kunden überlassenen Verleihgegenstand ist mangels anders lautender Vereinbarung vor Übergabe des Verleihgegenstands vollumfänglich zur Zahlung fällig.
4.2. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht fristgerecht an MVC zurückstellt sind die daraus resultierenden Forderungen von MVC bei tatsächlicher Rückgabe an den Händler, ansonsten aber jedenfalls binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
5. Haftung
5.1. MVC haftet nicht dafür, dass der vom Kunden reservierte und/oder gemietete Verleihgegenstand seinen persönlichen Anforderungen entspricht.
5.2. Die Haftung für von MVC durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.
5.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von MVC begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.
5.4. MVC haftet nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die auf der Plattform zur Bewerbung des Verleihgegenstandes herangezogen werden.
5.5. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
5.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MVC aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.
6. Änderung der Nutzungsbedingungen
6.1.MVC ist berechtigt, diese Reservierungs- und Verleihbedingungen jederzeit zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue / veränderte Leistungen mit einzubeziehen.
6.2. Der Kunde wird schriftlich spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Reservierungs- und Verleihbedingungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über geplante Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widerspricht.
Darauf wird MVC den Kunden auch in der Information über die Änderungen hinweisen. Die Frist für den Widerspruch ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei MVC eingeht.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Für die zwischen dem Kunden und Intersport abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Auf die zwischen dem Kunden und MVC abgeschlossenen Verträge kommt das materielle Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Sitz von MVC befindet.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
7.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und MVC wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1140 Wien sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart,. Dieser Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.